Eine Hochzeit mit Drohnenaufnahmen zu ergänzen wird immer beliebter. Hier findet ihr einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz. Ich selber biete keine Drohnenaufnahmen an.
Bitte beachtet ganz unten die Zusatzinfos!
Erlaubt
- Flüge mit stetigem Sichtkontakt zum Flugobjekt
- Innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern ein zweiter «Operateur» den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Fluggerätes eingreifen kann. Der «Operateur» muss sich am gleichen Standort befinden wie der Pilot.
- Luftaufnahmen sind zulässig, sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind dabei auch der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.
- Ein automatisierter Flug (autonomer Betrieb) innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist erlaubt, sofern dieser bei Bedarf jederzeit in die Steuerung eingreifen kann.
Erweiterungen
- Wer eine Drohne oder ein Flugmodell mit mehr als 500 Gramm Gewicht betreibt, muss für allfällige Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Million Franken gewährleisten.
- Über Menschenansammlungen bzw. im Umkreis von 100 Metern von Menschenansammlungen dürfen Drohnen grundsätzlich nicht betrieben werden (weitere Informationen und Bewilligungsverfahren).
- Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des BAZL erforderlich (Bewilligungsverfahren).
Verboten
- Ohne Bewilligung dürfen keine Drohnen über Menschenmengen (24P), bzw. im Umkreis von 100 Metern betrieben werden.
- Im Umkreis von 5km rund um Flüghäfen gilt ein striktes Flugverbot.
9. Zusatzinformationen
Gewisse Gemeinden besitzen zusätzliche Richtlinien. Der Drohnenpilot sollte sich vor jedem Flug bei den entsprechenden Behörden informieren sowie auch die passende Versicherungsdeckung & Bescheinigungen besitzen.
Diese Infos entsprechen dem momentanen Gesetz in der Schweiz, sind nicht vollständig, können Fehler aufweisen und jeder Zeit ändern. Die obere Auflistung dient als Überblick und nicht als gesetzliche Grundlage. Für eine gesetzlich verbindliche Auskunft könnt ihr jeder Zeit beim BAZL oder Schweizer Drohnenverband nachfragen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Ich bin ein Hochzeitsfotograf aus Zürich und fotografiere Hochzeiten in der ganzen Schweiz. Dank meiner Zusatzausbildung als Event-Manager an der Hochschule Luzern, kenne ich die verschiedenen Abläufe und Probleme genau, welche an einem Hochzeitstag entstehen können. Ich hoffe, dass ich euch mit meinem Blog ein wenig weiterhelfen konnte.
Liebe Grüsse, Pascal
Liebe Grüsse, Pascal
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